Häufige Fragen zu Imbissanhängern (FAQ)

1Wie viel kostet ein Imbissanhänger?

Die Kosten für einen Imbissanhänger hängen von Größe, Ausstattung und individueller Konfiguration ab.
Bei FlexFuse beginnen Modelle ab ca. 17.560 € (netto), während maßgeschneiderte Imbissanhänger mit Gastronomie-Ausstattung entsprechend höher liegen können. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.

2Wie lange ist die Lieferzeit für einen Imbissanhänger?

Die Lieferzeit für einen Imbissanhänger beträgt bei FlexFuse in der Regel 4–6 Wochen, abhängig von Ausstattung.
Einige Modelle sind sofort verfügbar oder kurzfristig lieferbar.

3Kann ich einen Imbissanhänger individuell konfigurieren?

Ja. Jeder FlexFuse Imbissanhänger wird individuell geplant.
Sie wählen Größe, Grundriss, Geräte, Anschlüsse, Fenster, Farben und Branding – ideal für Dönerwagen, Pommeswagen, Foodtrailer oder Verkaufsanhänger.

4Ist Finanzierung oder Leasing für Imbissanhänger möglich?

Ja, wir bieten Finanzierung und Leasing für Imbissanhänger an.
Gemeinsam mit unseren Partnern ermöglichen wir flexible Laufzeiten.

5Ist der Imbisswagen neu und verfügt er bereits über eine TÜV-Abnahme?

Jeder Imbisswagen von FlexFuse wird neu gebaut und vor Übergabe mit der erforderlichen TÜV-Abnahme ausgeliefert.

6Welche Anschlüsse braucht ein Imbissanhänger?

Je nach Ausstattung werden Strom (230V / 400V), Wasser- und Abwasseranschluss sowie ggf. Gasanschlüsse benötigt.
Wir beraten Sie individuell, damit Ihr Imbissanhänger sofort einsatzbereit ist.

7Kann ich mit einem Imbissanhänger sofort starten?

Ja. Unsere Imbissanhänger sind auf Wunsch schlüsselfertig und können nach Anmeldung und behördlicher Genehmigung sofort betrieben werden – ideal für Streetfood, Märkte und Events.

8Wie schwer ist ein Verkaufsanhänger?

Das Gewicht eines Verkaufsanhängers hängt von Größe, Ausstattung und verbauter Technik ab.
Leere Verkaufsanhänger beginnen bei 750 kg, während voll ausgestattete Imbissanhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.350 kg bis 3.500 kg haben können.

9Wo darf man sich mit einem Imbisswagen aufstellen?

Ein Imbisswagen darf nur an genehmigten Standorten betrieben werden. Dazu zählen:

  • Wochenmärkte

  • Privatgrundstücke (mit Zustimmung des Eigentümers)

  • Veranstaltungen & Events

  • Öffentliche Flächen mit Sondernutzungserlaubnis

Die genauen Regelungen variieren je nach Stadt oder Gemeinde.